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Stellenausschreibung Amtsdirektorin/ Amtsdirektor Amt Neuzelle

Allgemeines:

Im Amt Neuzelle (Landkreis Oder-Spree)  ist mit Ablauf der Wahlperiode und der Versetzung des derzeitigen Stelleninhabers in den Ruhestand

die Stelle

                        der Amtsdirektorin / des Amtsdirektors (m/w/d)

zum 01.01.2024 neu zu besetzen.

 

Das Amt Neuzelle mit aktuell 6.432 Einwohnern und einer Fläche von 184 km² befindet sich an Oder und Neiße und grenzt im Osten an das Nachbarland Polen, im Norden an die Stadt Eisenhüttenstadt, im Süden an die Stadt Guben und die Gemeinde Schenkendöbern und im Westen an das Amt Schlaubetal an. Das Amt Neuzelle besteht aus den drei amtsangehörigen Gemeinden Lawitz, Neißemünde und Neuzelle.

Der Verwaltungssitz befindet sich im staatlich anerkannten Erholungsort Neuzelle, welcher das wirtschaftliche, kulturelle und touristische Zentrum des Amtes Neuzelle ist.

Anforderungen:

Für die Stelle des Amtsdirektors wird eine zielstrebige, verantwortungsbewusste, einsatz- und entscheidungsfreudige Persönlichkeit gesucht, die befähigt ist, mit den kommunalen Gremien vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, die Verwaltung bürgernah, wirtschaftlich und leistungsorientiert zu führen und die Mitarbeiter zu motivieren und anzuleiten.

Der künftige Amtsdirektor soll über Führungs- und Leitungserfahrung vorzugsweise im kommunalen Bereich sowie über Sach- und Verwaltungskenntnisse für die Arbeit in der Kommunalverwaltung verfügen.

Der Bewerber muss die Voraussetzungen für die Wahl zum Amtsdirektor und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß des Landesbeamtengesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit dem Beamtenstatusgesetz erfüllen, sowie die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation besitzen und ausreichend Erfahrung für dieses Amt nachweisen (§138 Absatz 1 Satz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg).

 

Der Bewerber muss im Besitz eines Führerscheins Klasse B sein. Eine Kopie des Führerscheins ist beizulegen.

Auf § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 59 Absatz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) wird hingewiesen.

Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie ihren Wohnsitz in den Amtsbereich beziehungsweise in die unmittelbare Umgebung verlegen. Umzugskosten werden in diesem Zusammenhang nicht erstattet.

Leistungen:

Der Amtsdirektor wird vom Amtsausschuss für die Dauer von acht Jahren gewählt, die Einstufung erfolgt gemäß § 3 der Kommunalbesoldungsverordnung.

Bewerbungsunterlagen:

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, beglaubigte Zeugnisse, lückenloser Tätigkeitsnachweis sowie gegebenenfalls Referenzen) sind im verschlossenen Umschlag schriftlich bis zum 17.04.2023 an das Amt

Amt Neuzelle

Amtsausschussvorsitzender

-persönlich-

Lindenpark 6

15898 Neuzelle

 

zu richten.

Mit Einreichen der Bewerbung ist zeitnah ein aktuelles behördliches Führungszeugnis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde zur Vorlage für das Amt Neuzelle, z.Hd.  Amtsausschussvorsitzender, Lindenpark 6, 15898 Neuzelle mit dem Grund „Bewerbung als Amtsdirektor“ zu beantragen.

Bewerbungen von behinderten Bewerbern sind bei gleicher Eignung und Befähigung erwünscht. Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet. Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte beziehungsweise gleichgestellte behinderte Menschen ist mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Sofern eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht ist, ist ein frankierter Rückumschlag beizufügen.

 

Hinweis:

Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer Daten einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten den Mitgliedern des Amtsausschusses des Amtes Neuzelle zur Kenntnis gegeben werden können. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet. Die Daten des zukünftigen Stelleninhabers werden in die Personalakte und in elektronischer Form übernommen.

Kontakt:

Amt Neuzelle
Lindenpark 6
15898 Neuzelle

Telefon (033652) 8350
Telefax (033652) 83535

E-Mail E-Mail:
www.neuzelle.de
www.neuzelle.eu
www.grundschule-neuzelle.de

Mehr über Amt Neuzelle [hier].