Bau-Turbo

Meldung aus Amt Neuzelle
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Am 30.10.2025 ist das Gesetz der Bundesregierung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft getreten. Daraus ergeben sich neue Möglichkeiten für Bauland im Außenbereich, ohne dass die Gemeinde vorab einen Bebauungsplan aufstellen muss. Grob umfasst ist die Bestimmung dieser „neuen“ Baulandflächen an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Neubau oder die Umnutzung des Gebäudes muss Wohnzwecken dienen.

  • Die Erschließung, vor allem die verkehrliche, muss gesichert sein.

  • Die „neue“ Baulandfläche muss in einem räumlichen Zusammenhang mit dem bestehenden Innenbereich des Ortes stehen.

  • Es wird eine Vollkompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft notwendig werden (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen).

  • Der Bau-Turbo ist befristet bis zum 31.12.2030.

Sollten Sie Fragen dazu haben, steht Ihnen Frau Maskow, Tel.: 033652 – 83537, gerne beratend zur Verfügung.