Öffentliche Auslegung in der Bauleitplanung
Öffentliche Auslegung in der Bauleitplanung
Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Neuzelle OT Möbiskruge, 1. Änderung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung wird der Entwurf 1. Änderung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Neuzelle OT Möbiskruge im Amt Neuzelle vom 08.03.2021 bis einschließlich 09.04.2021 öffentlich ausgelegt.
Aufgrund des hohen Infektionsrisikos durch das Coronavirus wird empfohlen, die Unterlagen im Internet einzusehen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im gleichen Zeitraum im Internet unter https://www.geoportal-neuzelle.de/auslegungen.php im Geoportal des Amtes Neuzelle einsehbar.
Um die Einhaltung der Corona-Hygiene- und Abstandregeln gewährleisten zu können, ist zur Einsichtnahme im Bauamt eine Terminvereinbarung (telefonisch unter 033652/ 83537) erforderlich.