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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Oder-Spree - Verlängerung/Neuauslegung bis zum 08. Februar 2019

Amt Neuzelle, den 08. 01. 2019

In Brandenburg sind gemäß § 4 Abs. 3 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) Landschaftsrahmenpläne durch die Landkreise als untere Naturschutzbehörden aufzustellen und fortzuschreiben.

 

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Oder-Spree bestehend aus 12 Karten im Maßstab 1:50.000 und einem Textteil, aufgeteilt in 2 Bänden (Band 1: Grundlagen, Bestandsaufnahme und Bewertung, Band 2: Planung), kann im Umweltamt, Breitscheidstraße 5, Zimmer 202 in 15848 Beeskow während der folgenden Sprechzeiten:

montags:         08:00 - 12:00 Uhr

dienstags:        08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

mittwochs:       08:00 - 12:00 Uhr

donnerstags:   08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

freitags:            08:00 - 12:00 Uhr

eingesehen werden.

 

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplanes Landkreis Oder-Spree und die dazugehörigen Karten sind auch im Internet auf der Seite der unteren Naturschutzbehörde Landkreis Oder-Spree als PDF und als webbasierter Plan unter www.l-os.de/Landschaftsrahmenplan-2018  einsehbar.

 

Die öffentliche Auslegung beginnt am 07. Januar 2019 und endet am 08. Februar 2019.

 

Jeder, dessen Belange durch den Entwurf des Landschaftsrahmenplanes berührt werden, kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oder-Spree vom ersten Tag der Auslegung an bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Das bedeutet, dass die Stellungnahmen bis zum 11. März 2019 im Umweltamt vorliegen müssen. Die Stellungnahme kann zusätzlich digital an folgende E-Mail-Adresse: umweltamt@l-os.de mit dem Betreff LRP gesandt werden.

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Oder-Spree wird die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.