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Standfestigkeitsprüfung der Grabmale

Amt Neuzelle, den 14. 10. 2019

Durch die Firma BSK Torsten Köster (Sachkundiger für die Prüfung von Grabmalen) findet die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen der Gemeinden des Amtes Neuzelle statt.

Die Prüfung der Standfestigkeit ist öffentlich. Sie erfolgt mit einem Messgerät nach der Richtlinie der TA Grabmal. Der Verantwortliche / Nutzungsberechtigte für die Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung informiert, wenn Mängel am Grabstein bestehen.

 

Entsprechend den Friedhofssatzungen der Gemeinden des Amtes Neuzelle ist der für die Unterhaltung der Grabstätte Verantwortliche verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen und die Standsicherheit wieder herzustellen.

 

Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb der festgesetzten Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen.

 

Folgende Zeiten sind für die Friedhöfe eingeplant:

 

Donnerstag, 24. Oktober 2019

  1. Neuzelle-Kummro           08:00 Uhr

  2. Ossendorf                        08:30 Uhr           

  3. Schwerzko                       09:00 Uhr

  4. Streichwitz                       09:20 Uhr

  5. Steinsdorf                        09:45 Uhr

  6. Bomsdorf                         10:10 Uhr

  7. Göhlen                             10:40 Uhr

  8. Bahro                               10:55 Uhr

  9. Henzendorf                      11:25 Uhr

10. Treppeln                           11:55 Uhr

11. Kobbeln                            12:20 Uhr

12. Möbiskruge                      12:50 Uhr

13. Wellmitz                            13:30 Uhr

14. Ratzdorf                            14:50 Uhr

15. Breslack                            15:25 Uhr

16. Coschen                            15:50 Uhr

Freitag, 25. Oktober 2019

 1. Lawitz                              08:00 Uhr

 2. Neuzelle                          08:40 Uhr

 

Die Anfangszeit des ersten Friedhofs eines jeden Tages ist fest. Die weiteren Anfangszeiten können sich geringfügig verändern, aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse.

  

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Jänisch (Tel-Nr. 033652 / 835-13) und Frau Steinborn (Tel-Nr. 033652 / 835-28) Sachbearbeiter Friedhofswesen, im Amt Neuzelle zur Verfügung.