Standfestigkeitsprüfung der Grabmale
Durch die Firma BSK Torsten Köster (Sachkundiger für die Prüfung von Grabmalen) findet die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen der Gemeinden des Amtes Neuzelle statt.
Die Prüfung der Standfestigkeit ist öffentlich. Sie erfolgt mit einem Messgerät nach der Richtlinie der TA Grabmal. Der Verantwortliche / Nutzungsberechtigte für die Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung informiert, wenn Mängel am Grabstein bestehen.
Entsprechend den Friedhofssatzungen der Gemeinden des Amtes Neuzelle ist der für die Unterhaltung der Grabstätte Verantwortliche verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen und die Standsicherheit wieder herzustellen.
Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb der festgesetzten Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen.
Folgende Zeiten sind für die Friedhöfe eingeplant:
Donnerstag, 24. Oktober 2019
1. Neuzelle-Kummro 08:00 Uhr
2. Ossendorf 08:30 Uhr
3. Schwerzko 09:00 Uhr
4. Streichwitz 09:20 Uhr
5. Steinsdorf 09:45 Uhr
6. Bomsdorf 10:10 Uhr
7. Göhlen 10:40 Uhr
8. Bahro 10:55 Uhr
9. Henzendorf 11:25 Uhr
10. Treppeln 11:55 Uhr
11. Kobbeln 12:20 Uhr
12. Möbiskruge 12:50 Uhr
13. Wellmitz 13:30 Uhr
14. Ratzdorf 14:50 Uhr
15. Breslack 15:25 Uhr
16. Coschen 15:50 Uhr
Freitag, 25. Oktober 2019
1. Lawitz 08:00 Uhr
2. Neuzelle 08:40 Uhr
Die Anfangszeit des ersten Friedhofs eines jeden Tages ist fest. Die weiteren Anfangszeiten können sich geringfügig verändern, aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Jänisch (Tel-Nr. 033652 / 835-13) und Frau Steinborn (Tel-Nr. 033652 / 835-28) Sachbearbeiter Friedhofswesen, im Amt Neuzelle zur Verfügung.