1. Bundesweiter Warntag am 10. September 2020

Amt Neuzelle, den 31. 08. 2020

Am 10.09.2020 findet aufgrund des Beschlusses der 210. Innenministerkonferenz (Juni 2019) und auf Empfehlung des AK V sowie des AFKzV erstmals ein bundesweiter Warntag statt. Die Veranstaltung soll in Folge jeweils am 2. Donnerstag eines jeden Septembers stattfinden.

 

Ziel des Warntages ist es, die Bevölkerung für das Themenfeld Warnung zu sensibilisieren. Häufig wissen die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr, was Warnsignale bedeuten oder wie man sich im Ereignisfall richtig verhält. Der bundesweite Warntag soll dazu beitragen, das Thema „Warnung" wieder mehr ins Bewusstsein zu rücken und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu stärkeni. Diesem Ziel dient die Auslösung aller verfügbaren Warnmittel.

  1. Warnung soll durch die Auslösung der Warnmittel für die Empfänger bewusst wahrnehmbar werden und aufzeigen, auf welchen Wegen sie gewarnt werden können.
  2. Es soll transportiert werden, welche eigenen Handlungen bzw. Vorkehrungen (z.B. betriebsbereite Vorhaltung von Empfangsgeräten, Installation der Warn-App, Einschalten von Rundfunkgeräten und Auswahl des richtigen Senders) zu treffen sind, um gewarnt zu werden („Sie müssen sich warnen lassen wollen.").
  3. Die Zahl der vorgehaltenen geeigneten Empfangsmittel in der Bevölkerung soll gesteigert werden, was sich insbesondere über die Zahl der Installationen der Warn-App NINA quantifizieren lässt.
  4. Die Handlungsabläufe bei der Auslösung von Warnmeldungen sowie die Wirksamkeit der technischen Mittel und der organisatorischen Vorkehrungen bei allen Beteiligten soll erprobt werden.

 

Durchführung

a) Warnung - Auslösung

Im Sinne der Umsetzung des vereinbarten einheitlichen Vorgehens werden am 10.09.2020 um 11:00 Uhr1

 

  1. alle an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren,
  2. alle weiteren verfügbaren und in Warnkonzepten der Länder und Kommunen vorgesehenen Warnmittel

ausgelöst. Die Auslösung über MoWaS erfolgt durch das BBK, um die Funktionsfähigkeit der bundesweiten Auslösung unter realistischen Bedingungen zu erproben.

Hierzu sendet das BBK-Nationale Warnzentrale am 10.09.2020 eine Warnmeldung für das gesamte Bundesgebiet. Hierbei werden grundsätzlich alle angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren angesprochen, soweit deren Betreiber sich zur Mitwirkung bereit erklärt haben.

Parallel hierzu lösen die Länder und kommunalen Stellen zeitgleich die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen, nicht direkt an MoWaS angeschlossenen Warnmittel manuell aus (z.B. Sirenen). Die hierbei zu verwendenden Signale ergeben sich aus den landes- oder kommunalrechtlichen Regelungen.

Weitere Auslösemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Warntag 2020 erfolgen nicht.