Vorbereitung Bauvorhaben "B 112, Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle"

Amt Neuzelle, den 06. 11. 2020

 

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder)

 

 

Zur Vorbereitung des Bauvorhabens

 

„B 112, Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle“

 

ist es erforderlich, in der Zeit vom 19.11.2020 bis voraussichtlich 31.03.2021 Vorarbeiten durchzuführen.

Es handelt sich dabei um Vermessungsarbeiten. Zur Durchführung der genannten Arbeiten müssen die Grundstücke betreten und befahren werden.

 

Da die beabsichtigen Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte die zur Vorbereitung der Planung notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen und sonstigen Vorarbeiten durch die Straßenbaubehörde oder von ihr Beauftrage zu dulden, § 16 a Bundesfernstraßengesetz (FStrG).

 

Sollten Sie mit den Vorarbeiten nicht einverstanden sein, bitte ich um Verständigung. Ich weise jedoch darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht zwangsweise durchgesetzt werden kann.

 

Ich hoffe auf Ihr Verständnis für die notwendigen Untersuchungen.

 

Im Auftrag

  

Kerstin Lewkowitz

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

Dienststätte Frankfurt (Oder)