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Änderung der Corona-Verordnung ab 17.01.2022

Amt Neuzelle, den 19. 01. 2022

Nach dem Bund-Länder-Beschluss zu den Corona-Maßnahmen vom 7. Januar hat die Brandenburger Landesregierung weitere Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Corona-Verordnung tritt ab Montag (17. Januar) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 13. Februar 2022.

 

Drei wesentliche Punkte haben sich geändert:

1. In der Gastronomie gilt die sogenannte 2G-Plus-Regel

2. Im öffentlichen Nahverkehr wird verpflichtend die FFP2-   Maskenpflicht für Fahrgäste eingeführt 

3. Testpflicht in Kitas ab 07.02.2022