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Grundsteuerreform 2022 - Bodenrichtwerte
Amt Neuzelle, den 04. 08. 2022
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Zuge der Bodensteuerreform 2022 sind Sie aufgefordert bis zum 31.10.2022 eine Erklärung abzugeben.
Dafür benötigen Sie u.a. den Bodenrichtwert ihres Grundstücks.
Unter dem angefügten Link können Sie diesen in Erfahrung bringen.
In das Suchfeld geben Sie bitte Ihre Adresse ein und erhalten dann den entsprechenden Bodenrichtwert für ihr Flurstück.
Weitere Informationen: