Aktuelle Waldbrandgefahrenstufe
Kartendarstellung unter http://www.mil.brandenburg.de/wgs/karte
Waldbrandgefahrenklassen und Waldbrandwarnstufen
(§ 22 Waldgesetz des Landes Brandenburg - LWaldG vom 20. April 2004)
Die oberste Forstbehörde teilt die Waldgebiete des Landes in Waldbrandgefahrenklassen ein. Bei Waldbrandgefahr werden Waldbrandwarnstufen ausgelöst. Diese sind der Allgemeinheit in geeigneter Weise bekannt zu geben.
Umgang mit Feuer (§ 23 LWaldG)
Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist außerhalb einer von den Forstbehörden errichteten oder genehmigten Feuerstelle das Anzünden oder Unterhaltung eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten.
Ordnungswidrigkeiten (§ 37 LWaldG)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 23 LWaldG zuwiderhandelt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
Die wichtigsten Gesetzlichen Grundlagen: