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Ordnung - Straßenreinigung, Laubentsorgung

Die Straßen- und Wegereinigung und der Winterdienst arbeiten auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung. Die Straßenreinigungssatzung regelt u.a. die Übertragung der Reinigungspflicht und Art und Umfang der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Die Anlage der Straßenreinigungssatzung regelt die Zuordnung der aufgeführten Straßen zu den einzelnen Reinigungsklassen sowie die Zugehörigkeit zum Winterdienst.

 

Aus technologischen und organisatorischen Gründen ist es jedoch nicht möglich eine Aussage darüber zu treffen, zu welcher Zeit die Reinigung der betreffenden Straße erfolgt. Der organisatorische Ablauf kann sich z. B. aufgrund von Behinderungen durch Baustellen, Verkehrsbeeinträchtigungen, etc. verändern.