Eingangsbereich der Amtsverwaltung Neuzelle im Lindenpark 6 | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Autowaschen auf öffentlichem Straßenland

Eine Reinigung des Fahrzeuges sollte in einer Waschanlage erfolgen. Dort wird das Waschwasser mit Abscheidern und Wasseraufbereitungsanlagen behandelt und gereinigt.

 

Das Abwasser aus der Fahrzeugwäsche enthält neben Reinigungsmittel, auch Kraft- und Schmierstoffe, die in Gewässer und Boden gelangen können. Daher ist das Autowaschen auf öffentlichem Straßenland nach § 5 der Ordnungsbehördlichen Verordnung verboten:

 

"Auf Verkehrsflächen und in Anlagen dürfen Fahrzeuge und andere Gegenstände nicht gewaschen, gereinigt, gewartet oder repariert werden".