Schöffenwahl 2023

 
Schöffenwahl 2023 
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden in der Gemeinde Lawitz ein ehrenamtlicher Schöffe am Landgericht, in der

Gemeinde Neißemünde insgesamt 2 Frauen und Männer, die am Amtsgericht 

und Landgericht Frankfurt (Oder) als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. In der Gemeinde

Neuzelle werden 4 ehrenamtliche Schöffen für das Landgericht und 2 Frauen/Männer für das

Amtsgericht gesucht.

 

Die jeweiligen Gemeindevertretungen schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden.

Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und

Ersatzschöffen.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen und folgende formale Voraussetzungen

erfüllen:

- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

- mit Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt

- gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Amtes

- zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft

- nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

 

Am Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen interessierte Bürgerinnen und Bürger füllen das Bewerbungs- bzw. Vorschlagformular (Bewerbungsvordruck Schöffen für allgemeine Strafsachen ) aus und senden es bis zum 01.04.2023 an:

 

Amt Neuzelle

Der Amtsdirektor

Schöffenwahl 2023

Frau Milde

Lindenpark 6

15898 Neuzelle

Tel. 033652 835-11

 
Weitere Informationen finden Sie hier:
Merkblatt für Schöffen
Informationen zur Schöffenwahl 2023
Formular Erklärung
Website des Ministerium der Justiz
www.schoeffenwahl.de
www.schoeffenwahl2023.de