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Versand der Grundsteuerbescheide ab 07.01.2025

Meldung aus Amt Neuzelle
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Die Umsetzung der Grundsteuerreform geht in die finale Phase. Bisher waren die Eigentümer aufgefordert, sich gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Das Finanzamt hat die Daten/Steuererklärungen entgegengenommen und verarbeitet. Nach Verarbeitung der Daten wurden dem Eigentümer durch das Finanzamt Frankfurt (Oder) ein Grundsteuerwert- und ein Grundsteuermessbescheid bekannt gegeben. Die Daten aus dem Grundsteuermessbescheid wurden und werden auch an die zuständige Kommune, hier das Amt Neuzelle, übermittelt.

 

Der Versand der Bescheide erfolgt am 07.01.2025.

Einen Bescheid werden zu diesem Zeitpunkt jedoch vorerst nur jene Eigentümer erhalten, für die die Grundsteuerdaten vom Finanzamt bereits übermittelt wurden, also wer bereits einen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten hat! 

 

Alle übrigen Eigentümer, die noch keinen entsprechenden Grundsteuermessbescheid erhalten haben, werden vorerst nicht zur Grundsteuer veranlagt. Alle bisherigen, d.h. bis zum 31.12.2024 erlassenen Grundsteuerbescheide, werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 aufgehoben! Gesonderte Aufhebungsbescheide werden demnach nicht versandt! 

 

Wer folglich bis Ende Dezember 2024 keinen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Frankfurt (Oder) - und damit im Januar 2025 auch keinen Bescheid vom Amt Neuzelle - erhält, soll keine Zahlungen an das Amt Neuzelle leisten! Bitte prüfen Sie dahingehend Ihre selbst eingerichteten Daueraufträge! Freiwillige Zahlungen werden zurückgewiesen, da diese hier nicht auf dem jeweiligen Steuerkonto verbucht werden können.