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Schiedsstelle

Sprechzeiten der Schiedsstelle im Amt Neuzelle, Lindenpark 6 in 15898 Neuzelle, jeden 2. Donnerstag im Monat nach Terminvereinbarung 

MonatDatumSprechzeit
Januar11.01.202417:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Februar06.02.202417:30 Uhr bis 18:30 Uhr
März14.03.202417:30 Uhr bis 18:30 Uhr
April11.04.202417:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Mai09.05.202417:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Juni13.06.202417:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Juli11.07.202417:30 Uhr bis 18:30 Uhr
August08.08.202417:30 Uhr bis 18:30 Uhr
September12.09.202417:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Oktober10.10.202417:30 Uhr bis 18:30 Uhr
November14.11.202417:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Dezember14.12.2023 / 12.12.202417:30 Uhr bis 18:30 Uhr

 

Für die Schiedsstelle des Amtes Neuzelle ist zurzeit tätig:

  • Frau Maike Reiner (Schiedsperson)

  • Herr Bernhard Duesmann (Stellv. Schiedsperson)

 

Wenn Sie die Sprechstunde der Schiedsstelle in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. Beachten Sie weiterhin die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Anfragen richten Sie bitte an Frau Milde unter Telefon 033652 8 35 11 oder per E-Mail:        in unserem Hause.

 

Die Aufgaben der Schiedsstellen werden von ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen wahrgenommen. Sie sind unparteiisch und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Schiedsstelle kann tätig werden bei:

  • Beleidigung

  • Körperverletzung

  • Sachbeschädigung

  • Hausfriedensbruch

  • Bedrohung

  • Verletzung des Briefgeheimnisses

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten

  • vermögensrechtlichen Streitigkeiten (z. B.: Kaufvertrag, Miete, Pacht, Mietnebenkosten, geliehenes Geld, Schadensersatz, Schmerzensgeld)

  • Herausgabe von Sachen

  • Unterlassung

  • Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind.

 

Zur Beilegung o. g. Streitigkeiten wird ein Antrag auf Schlichtung bei der zuständigen Schiedsstelle eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben. Beide Parteien werden zu einer Schlichtungsverhandlung eingeladen. Die Schiedsperson versucht mit beiden Parteien in ruhiger Atmosphäre das Problem zu lösen. Das Verfahren ist darauf ausgerichtet, den Rechtsstreit im Sinne eines Vergleichs beizulegen. Ein Vergleich bei uns kann Ihnen einen auf 30 Jahre vollstreckbaren Titel verschaffen. Die Verhandlung ist mündlich und nicht öffentlich.

 

Übrigens:
Die Erfolgsquote ist sehr hoch und ein Schlichtungserfolg führt meist zu einer weit höheren Zufriedenheit als eine Entscheidung durch ein Gericht.

 

Zuständig ist immer die Schiedsperson, in deren Schiedsstellenbereich der/die Antragsgegner/in den Wohnsitz hat oder sich nicht nur kurzfristig aufhält. (z. B. Wochenendgrunstück)

 

Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz - SchG)