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Schiedsstelle

Sprechzeiten der Schiedsstelle im Amt Neuzelle, Lindenpark 6 in 15898 Neuzelle, jeden 2. Donnerstag im Monat nach Terminvereinbarung 

MonatDatumSprechzeit
Januar08.01.202617:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Februar12.02.202617:30 Uhr bis 18:30 Uhr
März12.03.202617:30 Uhr bis 18:30 Uhr
April09.04.202617:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Mai14.05.202617:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Juni11.06.202617:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Juli09.07.202617:30 Uhr bis 18:30 Uhr
August13.08.202617:30 Uhr bis 18:30 Uhr
September10.09.202617:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Oktober08.10.202617:30 Uhr bis 18:30 Uhr
November12.11.202617:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Dezember10.12.202617:30 Uhr bis 18:30 Uhr

 

Für die Schiedsstelle des Amtes Neuzelle ist zurzeit tätig:

  • Frau Maike Reiner (Schiedsperson)

  • Herr Bernhard Duesmann (Stellv. Schiedsperson)

 

Wenn Sie die Sprechstunde der Schiedsstelle in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. 

Anfragen richten Sie bitte an .

 

Die Aufgaben der Schiedsstellen werden von ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen wahrgenommen. Sie sind unparteiisch und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Schiedsstelle kann tätig werden bei:

  • Beleidigung

  • Körperverletzung

  • Sachbeschädigung

  • Hausfriedensbruch

  • Bedrohung

  • Verletzung des Briefgeheimnisses

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten

  • vermögensrechtlichen Streitigkeiten (z. B.: Kaufvertrag, Miete, Pacht, Mietnebenkosten, geliehenes Geld, Schadensersatz, Schmerzensgeld)

  • Herausgabe von Sachen

  • Unterlassung

  • Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind.

 

Zur Beilegung o. g. Streitigkeiten wird ein Antrag auf Schlichtung bei der zuständigen Schiedsstelle eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben. Beide Parteien werden zu einer Schlichtungsverhandlung eingeladen. Die Schiedsperson versucht mit beiden Parteien in ruhiger Atmosphäre das Problem zu lösen. Das Verfahren ist darauf ausgerichtet, den Rechtsstreit im Sinne eines Vergleichs beizulegen. Ein Vergleich bei uns kann Ihnen einen auf 30 Jahre vollstreckbaren Titel verschaffen. Die Verhandlung ist mündlich und nicht öffentlich.

 

Übrigens:
Die Erfolgsquote ist sehr hoch und ein Schlichtungserfolg führt meist zu einer weit höheren Zufriedenheit als eine Entscheidung durch ein Gericht.

 

Zuständig ist immer die Schiedsperson, in deren Schiedsstellenbereich der/die Antragsgegner/in den Wohnsitz hat oder sich nicht nur kurzfristig aufhält. (z. B. Wochenendgrunstück)

 

Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz - SchG)

 

Konto der Schlichtungsstelle Amt Neuzelle:

IBAN      DE33 1705 5050 3135 0903 36

BIC        WELDADED1LOS