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Information Grundsteuerbescheide

Meldung aus Amt Neuzelle

Werte Bürgerinnen und Bürger,

im Rahmen der Bearbeitung, der ab dem 01.01.2025 neu erlassenen Grundsteuerbescheide, sind weitere rechtliche Aspekte betrachtet worden, welche möglicherweise eine Änderung bzw. Aufhebung der bereits versandten Grundsteuerbescheide erforderlich machen. Aus diesem Grunde wird der Vollzug der Bescheide bis zum Abschluss der rechtlichen Prüfung zunächst außer Vollzug gesetzt. Sofern im Ergebnis dieser Prüfung eine Aufhebung der erlassenen Bescheide erforderlich ist, wird dies zeitnah von Amtswegen veranlasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Fischer

Amtsdirektor