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Information an die Grundstückseigentümer des Amtes Neuzelle

Meldung aus Amt Neuzelle
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Bild zur Meldung: Information an die Grundstückseigentümer des Amtes Neuzelle

Sehr geehrte Grundstückseigentümer,

Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen,

 

sofern Widersprüche damit begründet werden, dass Sie als Eigentümer gegen den Messbescheid vom Finanzamt Frankfurt (Oder) und den damit erlassenen Grundsteuer-Messbetrag bereits Einspruch eingelegt haben und Sie den Gemeindeabgabenbescheid als unrechtmäßig erachten hier folgende Hinweise. 

 

Der Bescheid des Finanzamtes ist gem. §171 Abs. 10 Abgabenordnung ein Grundlagenbescheid. Er ist Berechnungsgrundlage des Amtes Neuzelle und muss deshalb als Folgebescheid berücksichtigt und bearbeitet werden. Sofern seitens des Finanzamtes kein auf den Widerspruch folgender korrigierter Bescheid ergeht, werden die Eigentümer nach den  hier vorliegenden Daten veranlagt. Sollte das Finanzamt dem Widerspruch der Eigentümer stattgeben, so erhalten Sie als Eigentümer und zeitgleich das Amt Neuzelle einen Korrekturbescheid zum Grundlagenbescheid. Dieser Bescheid wird dann ebenfalls vom  Amt Neuzelle verarbeitet. Als Ergebnis erhalten Sie einen korrigierten Gemeindeabgabenbescheid. Vorauszahlungen werden in diesem Fall verrechnet.  Sich daraus eventuell ergebende Guthaben werden im Nachgang erstattet. 

 

Gem. §351 Abs. 2 Abgabenordnung können Entscheidungen aus dem Grundlagenbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheids angegriffen werden. Widerspruchsbehörde ist also das Finanzamt Frankfurt (Oder)

 

Ein laufendes Widerspruchsverfahren beim Finanzamt Frankfurt (Oder) hat keine aufschiebende Wirkung oder setzt die Vollziehung außer Kraft. Dennoch hat man sich im Zusammenhang mit den Problemen, die diese Umstellung mit sich bringt, dazu entschieden, mindestens zweimalig eine gebührenfreie Zahlungserinnerung zu versenden und die Eigentümer auf mögliche Abweichungen in den Saldenkonten hinzuweisen.

 

Aufgrund der Vielzahl an Widersprüchen werden keine Eingangsbestätigungen versandt. Die Abarbeitung der Widersprüche erfolgt entsprechend der personellen Kapazitäten. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Sachbearbeiter noch an die Ersterfassung oder in persönlichen Anfragen zu den Bescheiden gebunden.  Es wird deshalb um Verständnis für die Verzögerungen bei der Bearbeitung im Zuge der Umstellung gebeten.

 

gez.

Fischer

Amtsdirektor