Vandalismus stoppen: 500 € Belohnung für Hinweise zur Ergreifung von Tätern
Meldung aus Amt NeuzelleIn der Gemeinde kommt es seit geraumer Zeit zu erheblichen Sachbeschädigungen durch Vandalismus, insbesondere durch Schmierereien von Fans der Fußballklubs Energie Cottbus und Dynamo Dresden. Diese Taten verursachen hohe Kosten für die Allgemeinheit und schädigen das Ortsbild.
Die Gemeinde Neuzelle lobt hiermit eine
Belohnung in Höhe von 500 € (fünfhundert Euro)
aus, die der Ermittlung und Überführung von Personen dient, welche im Gebiet der Gemeinde Vandalismus-Schäden (insbesondere Graffiti und Schmierereien) verursacht haben.
Die Prämie wird für Hinweise vergeben, die tatsächlich zur rechtskräftigen Feststellung der Täter und/oder zur rechtskräftigen Geltendmachung von Schadensersatz-ansprüchen durch die Gemeinde Neuzelle oder die geschädigte Person/Institution führen. Diese Auslobung gilt ab dem Tag der Veröffentlichung bis auf Widerruf.
Hinweise sind zu richten an:
Amt Neuzelle – Ordnungsamt: (033652/835-27 oder )
Wichtiger Hinweis:
Die Entscheidungen über die Zuerkennung und ggf. die Aufteilung der Belohnung obliegen allein dem Amt Neuzelle. Ein Rechtsanspruch auf die Auszahlung besteht nicht. Hinweise können auf Wunsch vertraulich behandelt werden. Der Kriterienkatalog für die Grundlage über die Entscheidung des Amtes Neuzelle zur Vergabe der ausgelobten Prämie ist auf der Website des Amtes Neuzelle einsehbar.
Kriterienkatalog zur Vergabe der Vandalismus-Prämie
Der folgende Kriterienkatalog stellt die Grundlage für die Entscheidung des Amtes Neuzelle über die Vergabe der ausgelobten Prämie dar.
Kriterium | Beschreibung |
1. Erfolg der Hinweisgabe | Der Hinweis muss nachweislich zur Ergreifung und rechtskräftigen Überführung des Täters führen. |
2. Nachweis der Tat | Der Täter muss eindeutig einer oder mehrerer Vandalismus-Taten im Gemeindegebiet überführt werden, die im Zusammenhang mit den genannten Fan-Schmierereien stehen oder einen vergleichbaren Sachschaden verursachen. |
3. Relevanz des Hinweises | Der Hinweis muss wesentlich zur Aufklärung beitragen. Dies ist erfüllt, wenn die Ermittlungsbehörden ohne den Hinweis die Tat nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand aufgeklärt hätten. |
4. Eindeutige Täteridentifizierung | Der Hinweis muss konkrete und überprüfbare Angaben zur Identität und/oder zum Aufenthaltsort des Täters oder der Tätergruppe liefern. |
5. Kein Eigenschutz | Die Belohnung wird nicht an den Täter, dessen Angehörige (Eltern, Ehepartner, Kinder) oder an Personen, die zur Tatbegehung aufgerufen oder daran beteiligt waren, ausgezahlt. |
6. Keine Amtsträger | Mitarbeiter des Amtes Neuzelle, der Polizei, der Feuerwehr oder anderer Behörden, die im Rahmen ihrer dienstlichen Pflicht handeln, sind von der Auslobung ausgeschlossen. |
7. Mehrere Hinweisgeber (Aufteilung) | Liegen mehrere relevante Hinweise vor, die zum Erfolg geführt haben, entscheidet das Amt Neuzelle in Rücksprache mit der ermittelnden Behörde über die prozentuale Aufteilung der Prämie (z.B. 75% für den entscheidenden Hinweis, 25% für einen ergänzenden Hinweis). |
8. Vertraulichkeit | Das Amt Neuzelle sichert eine vertrauliche Behandlung der Identität des Hinweisgebers gegenüber Dritten zu. Die Auszahlung der Prämie erfolgt anonymisiert (z.B. über einen Rechtsanwalt oder eine neutrale Kontoverbindung), wenn dies ausdrücklich gewünscht wird. |
gez.
Fischer
Amtsdirektor






