Eingangsbereich der Amtsverwaltung Neuzelle im Lindenpark 6 | zur Startseite Eingangsbereich der Amtsverwaltung Neuzelle im Lindenpark 6 | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Erörterungstermin zum Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet Wellmitz

Amt Neuzelle, den 26. 09. 2019

Erörterungstermin zum Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet Wellmitz für das Wasserwerk Wellmitz durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree

 

Der Erörterungstermin beginnt

am Mittwoch, den 06. November 2019 um 15:00 Uhr

in   Versammlungsraum des Gemeindehauses Wellmitz

      (Obergeschoss) Lindenstraße 38 A, OT Wellmitz, 15898

      Neißemünde  

 

Im Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den Begünstigten, den Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Nach Möglichkeit soll ein Ausgleich zwischen den Belangen der Einwender und dem Verordnungsgeber erzielt werden.

 

Im Erörterungstermin wird keine Entscheidung über Einwendungen und Stellungnahmen getroffen. Erst nach Abschluss des Erörterungstermins wird der Verordnungsgeber unter Einbeziehung der Einwendungen und Stellungnahmen sowie der Ergebnisse des Erörterungstermins nach sorgfältiger Abwägung aller öffentlicher und privater Belange eine abschließende Entscheidung im o.g. Verfahren treffen.

Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Verfahren berührt werden, freigestellt.

 

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

 

Im Original gezeichnet

 

Rolf Lindemann

Landrat