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Besetzung der Schiedsstelle des Amtes Neuzelle

Amt Neuzelle, den 05. 10. 2020

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zum Schiedsstellengesetz vom 27.08.2019, veröffentlicht im Amtsblatt des Landes Brandenburg vom 11.09.2019, und der Neufassung des Schiedsstellengesetzes vom 21.11.2000, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg am 06.12.2000, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. März 2018 ist die

               Schiedsstelle des Amtes Neuzelle

mit einer/einem Stellvertreter/in neu zu besetzen.

 

Die Schiedsstelle des Amtes Neuzelle besteht aus einer Vorsitzenden und sollte einen Stellvertreter haben.

Da die bisherige Stellvertreterin ihre Funktion aufgegeben hat, ist diese Stelle der Stellvertretung neu zu besetzen.

Die Wahl erfolgt für fünf Jahre. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.

 

Die Sprechstunde der Schiedsstelle wird im Hause der Amtsverwaltung einmal monatlich durchgeführt. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen, sollte das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle (Amtsbereich Neuzelle) wohnen.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte bis zum 16.10.2020 im Amt Neuzelle oder reichen ihre Bewerbung für diese Funktion im Amt Neuzelle, Bahnhofstraße 22 in 15898 Neuzelle ein.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Richter, Tel.: (033652) 835-11, E-Mail: in unserem Hause.