Holzfeuer im Freien
Meldung aus Amt NeuzelleKleine Holzfeuer sind ohne behördliche Ausnahme vom Verbrennungsverbot nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat dazu ein Faltblatt veröffentlicht (siehe Anhang).