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Holzfeuer im Freien

Meldung aus Amt Neuzelle

Kleine Holzfeuer sind ohne behördliche Ausnahme vom Verbrennungsverbot nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

 

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat dazu ein Faltblatt veröffentlicht (siehe Anhang).