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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung steuert die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan sowie Satzungen nach § 34 und § 35 BauBG (verbindlicher Bauleitplan). Diese Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

 

Bei den zur Verfügung gestellten Planzeichnungen handelt es sich um Auszüge aus den Bauleitplanungen, die der Vorabinformation dienen. Eine maßstäbliche Herleitbarkeit ist nicht gegeben.


Verbindliche Aussagen zu einer möglichen Bebauung eines Grundstückes bedürfen in jedem Fall der zusätzlichen Einsichtnahme in das Satzungsoriginal (Planzeichnung und Begründung) und der persönlichen Rücksprache mit dem zuständigen Bearbeiter im Amt Neuzelle (Bauamt).