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Eisflächen auf Gewässern

Eisige Temperaturen locken im Winter so manchen Bürger aber auch Kinder auf zugefrorene Teiche und Gewässer. Daraus ergeben sich Gefahren. Grundsätzlich sind die Verbotsschilder zu beachten. Aktuelle Informationen zum Betreten von Eisflächen erhalten Sie in den Wintermonaten auf der Webseite der Polizei Land Brandenburg. Sehr gefährdet sind Kinder.

 

Zumeist wird die viel zu dünne Eisdicke unterschätzt. Auch wenn in Ufernähe das Eis fest erscheint, kann das ein paar Meter weiter schon anders aussehen. Bricht das Eis weg und man fällt ins Wasser, kann dies zu einer lebensgefährlichen Unterkühlung führen. Erwachsene sollten mit gutem Beispiel voran gehen und die Eisflächen erst dann betreten, wenn über mehrere Wochen Dauerfrost war und die Eisfläche mindestens 15 Zentimeter dick ist.
 
Grundsätzlich gilt:

Betreten von nicht freigegebenen Eisflächen ist verboten! - Lebensgefahr!

Das Eis muss mindestens 15 Zentimeter dick sein.

Halten Sie sich niemals alleine auf freigegebenen Eisflächen auf.

Verlassen Sie sofort das Eis bei Anzeichen, dass es brechen könnte!

Betreten von Eisflächen die dunkle Flächen oder Risse aufweisen ist lebensgefährlich!