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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Amt Neuzelle setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für nur die Internetseite der Amtsverwaltung unter dem nachfolgend aufgeführten Uniform Resource Locator (URL). Portale auf anderen Domains oder Subdomains sind davon ausgeschlossen.

 

Stand: 08. Dezember 2023


URL: www.neuzelle.de

 

Das Amt Neuzelle ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301549. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA angestrebt.

 

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

 

Das Amt Neuzelle ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Innerhalb der Amtsverwaltung gibt es klare Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.

  •  

Konformitätsstatus

 

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

  • WCAG 2.1 Level A

Aktueller Status der Inhaltskonformität:

  • Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

  •  

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

  • PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

  • Leichte Sprache: Die Ergänzungen zur "Leichten Sprache" stehen derzeit nicht zur Verfügung.

     

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Mozilla Firefox 

  • Internet Explorer

  • Opera

  • Google Chrome 

  • Microsoft Edge 

  • Safari 

     

Bei anderen Browsern, die Cascading Style Sheets CSS3 und HTML5 unterstützen, sollten keine Probleme bei der Darstellung auftreten. Ältere Browser-Versionen sind grundsätzlich nutzbar, doch kann es zu grafischen Abweichungen in der Anzeige von Schriften und Styles und zu Einschränkungen ausgewählter Funktionen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Verwenden Sie nach Möglichkeit bitte immer die aktuelle Version Ihres Browsers.

 

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

Technologien

 

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

 

Bewertungsmethoden

 

Das Amt Neuzelle hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.

 

Feedback-Prozess

 

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Kontaktieren Sie uns wie folgt:

 

Formular „Feedback zur Barrierefreiheit“

 

oder

Amt Neuzelle

Lindenpark 6

15898 Neuzelle

 

Telefon:033652 835-11

Fax:033652 835-35

Email:  

 

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.

 

Durchsetzungsverfahren

 

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Absatz 3 Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Landesbehindertenbeauftragte
Durchsetzungsstelle

Henning-von-Tresckow-Straße 2–13
Haus S
14467 Potsdam