Gästebeitrag im Amt Neuzelle
Herzlich willkommen im Amt Neuzelle - Geschichte spüren. Natur erleben.
Ab dem 1. März 2027 wird im Amt Neuzelle ein Gästebeitrag erhoben.
Wir freuen uns, Sie im Amt Neuzelle begrüßen zu dürfen.
Bei uns erwarten Sie historische Orte, Natur, Rad- und Wanderwege, Veranstaltungen und vielfältige Möglichkeiten für Erholung und Freizeit.
Mit dem Gästebeitrag leisten unsere Gäste einen Beitrag dazu, diese touristischen Angebote und die dafür notwendige Infrastruktur zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Der Gästebeitrag gilt einheitlich im gesamten Amtsgebiet mit den Gemeinden Neuzelle, Neißemünde und Lawitz.

Das Amt Neuzelle als Erholungs- und Urlaubsregion entdecken
Das Amtsgebiet bietet vielfältige Möglichkeiten, Natur, Kultur und Geschichte miteinander zu verbinden.
Geschichte erleben
Das Kloster Neuzelle mit seiner Stiftskirche St. Marien, dem Barockgarten und den historischen Klosteranlagen ist ein besonderer Anziehungspunkt für Besucher aus nah und fern.
Natur genießen
Die Landschaft zwischen Schlaubetal, Oder und Neiße lädt zum Wandern, Radfahren und Entspannen ein. Zahlreiche Naturerlebnisse und Aussichtspunkte machen das Amtsgebiet zu einem attraktiven Ausflugsziel.
Freizeit und Veranstaltungen entdecken
Ob Radfahren auf der Mönchstour, ein Besuch im Freibad Neuzelle oder die Teilnahme an regionalen Veranstaltungen: Das Amtsgebiet bietet zu jeder Jahreszeit abwechslungsreiche Möglichkeiten.
Der Gästebeitrag hilft dabei, diese Angebote langfristig zu erhalten und die touristische Qualität unserer Region weiterzuentwickeln.
Warum wird ein Gästebeitrag erhoben?
Das Amt Neuzelle verfügt über ein vielfältiges touristisches Angebot, das Gästen und Einwohnerinnen und Einwohnern im gesamten Amtsgebiet zur Verfügung steht. Dazu gehören unter anderem Rad- und Wanderwege oder touristische Informationsangebote.
Auch Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil des touristischen Angebotes. Dazu zählen beispielsweise der Märchenweihnachtsmarkt am 2. Adventswochenende, „Handwerk trifft Kultur“ am Himmelfahrtstag sowie der Gesundheitstag im Freibad Neuzelle. Sie schaffen attraktive Anlässe für Gäste und Einwohnerinnen und Einwohner und tragen zur Belebung und touristischen Attraktivität des Amtsgebietes bei.
Für die Bereitstellung, Pflege, Unterhaltung und Weiterentwicklung dieser Angebote und der dazugehörigen Infrastruktur entstehen der öffentlichen Hand laufende Aufwendungen in Höhe von 391.656,94 Euro.
Mit dem Gästebeitrag sollen die Gäste, die von den touristischen Angeboten und der vorhandenen Infrastruktur profitieren, angemessen an deren Finanzierung beteiligt werden. Gleichzeitig soll der Beitrag dazu beitragen, die touristischen Angebote und die dafür erforderliche Infrastruktur langfristig zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Die Gemeinden Neuzelle, Neißemünde und Lawitz bilden dabei einen gemeinsamen touristischen Raum. Zahlreiche Angebote, Wege und touristische Routen verlaufen über Gemeindegrenzen hinweg. Die Erhebung des Gästebeitrages für das gesamte Amtsgebiet trägt dieser gemeinsamen touristischen Entwicklung Rechnung.
Übernachtungsgäste
Wer im Amtsgebiet Neuzelle übernachtet, entrichtet den Gästebeitrag über seinen Gastgeber.
Die Regelung betrifft alle Beherbergungsbetriebe und privaten Anbieter, beispielsweise:
Hotels und Pensionen
Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Privatzimmer und Gästezimmer
sonstige entgeltliche Übernachtungsangebote
So funktioniert es:
Bei der Ankunft werden die erforderlichen Angaben der Übernachtungsgäste durch den Gastgeber aufgenommen.
Der Gastgeber erfasst den Aufenthalt über das digitale Melde- und Gästekartensystem.
Der Gästebeitrag wird entsprechend der Aufenthaltsdauer berechnet und vom Gastgeber eingezogen.
Die Gäste erhalten ihre digitale Gästekarte.
Beitragshöhe für Übernachtungsgäste:
Personengruppe Gästebeitrag pro Tag Erwachsene 2,00 € Jugendliche von 13 bis 17 Jahren 1,00 € Kinder bis einschließlich 12 Jahre beitragsfrei Für die Berechnung gelten Anreise- und Abreisetag zusammen als ein Beitragstag. Der Gästebeitrag wird für maximal 28 Tage je Kalenderjahr erhoben.
Gut zu wissen: Auch für Inhaber von Neben- und Zweitwohnungen im Amtsgebiet gelten besondere Regelungen zur Beitragspflicht. Hierfür ist ein jährlicher Gästebeitrag von 50,00 Euro vorgesehen.
Für bestimmte Personengruppen sieht die Gästebeitragssatzung Ermäßigungen oder Befreiungen vor.
Tagesgäste
Auch wer das Amt Neuzelle nur für einen Tagesausflug besucht, kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung des Gästebeitrages verpflichtet sein.
Der Tagesgästebeitrag richtet sich an Besucher, die touristische Einrichtungen, Angebote oder Veranstaltungen zur Erholung im Amtsgebiet nutzen.
So funktioniert die Zahlung:
An touristisch relevanten Stellen im Amtsgebiet finden Sie Hinweisschilder mit einem QR-Code.
Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone.
Sie gelangen zur digitalen Bezahlmöglichkeit.
Dort können Sie den Gästebeitrag bequem online entrichten.
Beitragshöhe:
Personengruppe Gästebeitrag pro Tag Erwachsene 2,00 € Jugendliche von 13 bis 17 Jahren 1,00 € Kinder bis einschließlich 12 Jahre beitragsfrei
Wo gilt der Gästebeitrag?
Der Gästebeitrag wird einheitlich im gesamten Amtsgebiet Neuzelle erhoben.
Er gilt in den drei Gemeinden:
Neuzelle mit ihren 12 Ortsteilen
Neißemünde mit ihren 4 Ortsteilen
Lawitz
Damit gilt eine gemeinsame Regelung für das gesamte Amtsgebiet. Es spielt keine Rolle, in welcher der drei Gemeinden Sie übernachten oder touristische Angebote nutzen.
Ihre digitale Gästekarte
Mit der Entrichtung des Gästebeitrages erhalten die Gäste eine digitale Gästekarte. Sie ist der persönliche Nachweis über die entrichtete Abgabe und bietet zugleich Zugang zu ausgewählten Vergünstigungen bei touristischen Angeboten im Amt Neuzelle.
Die digitale Gästekarte wird im Rahmen des digitalen Melde- und Gästekartensystems ausgestellt. Übernachtungsgäste erhalten sie über ihren Gastgeber. Tagesgäste können den Beitrag über den QR-Code digital entrichten.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
digitale Bereitstellung der Gästekarte
unkomplizierter Nachweis der Entrichtung des Gästebeitrages
Vergünstigungen bei ausgewählten touristischen Angeboten
beispielsweise Preisvorteile bei Angeboten der Besucherinformation Amt Neuzelle, wie dem Fahrradverleih
Die Gästekarte soll den Aufenthalt in unserer Region noch attraktiver machen und dazu einladen, das touristische Angebot im gesamten Amtsgebiet zu entdecken.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der reguläre Gästebeitrag?
2,00€ pro Person und Aufenthaltstag.
Muss ich den Gästebeitrag bei jeder Übernachtung selbst bezahlen?
Der Gästebeitrag wird grundsätzlich über den jeweiligen Gastgeber erhoben.
Wie entrichte ich den Gästebeitrag als Tagesgast?
Beitragspflichtige Tagesgäste können den Gästebeitrag digital über einen QR-Code entrichten oder in der Besuchderinformation Amt Neuzelle.
Gilt der Gästebeitrag nur im Erholungsort Neuzelle?
Nein. Er gilt im gesamten Amtsgebiet. In den drei Gemeinden Neuzelle, Neißemünde und Lawitz, in allen 17 Ortsteilen.









